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Eine Wiese mit Bauprofilen.
Legende: Das Areal für den Bau der neuen Asylunterkunft beim Grosshof in Kriens ist bereits ausgesteckt. ZVG

Zentralschweiz Asylzentrum Kriens hätte ausgeschrieben werden müssen

Der Luzerner Regierungsrat hätte die Realisierung des Asylzentrums in Kriens öffentlich ausschreiben müssen. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde der Wettbewerbskommission (Weko) gutgeheissen. Folgen für das Projekt hat der Entscheid trotzdem nicht.

Der Regierungsrat hatte 2012 die Projektierung, Realisierung und Vermietung des Asylzentrums freihändig an die kirchennahe Genossenschaft Pandocheion vergeben. Auf eine Ausschreibung des Auftrages wurde verzichtet, weshalb die Weko mit einer Verwaltungsbeschwerde an das Kantonsgericht gelangte.

Kein Zeitdruck

Das Gericht gab im am Mittwoch publizierten - noch nicht rechtskräftigen Urteil - der Weko Recht. Der Regierungsrat hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass wegen der angespannten Lage im Asylwesen die Zeit gefehlt habe, eine öffentliche Ausschreibung zu machen. Das Gericht hält fest, dass die Knappheit bei den Asylplätzen nicht plötzlich aufgetreten sei.

Die Schaffung des Asylzentrum könne weder als unvorhergesehenes Ereignis noch als dringlich bezeichnet werden. Dem Kanton Luzern sei die Lage hinreichend bekannt gewesen. «Wir haben für künftige Fälle die Lehren gezogen», erklärt Sozialdirektor Guido Graf gegenüber von Radio SRF. «Wir müssen Reserveplätze behalten.» Graf kritisiert aber auch den Bund. Dieser habe versprochen, Asylzentren zu schaffen, er habe sich aber nicht an dieses Versprechen gehalten.

Kein Einfluss auf bestehenden Vertrag

Der Kanton Luzern habe zwar den Zugang Anderer zum Markt in unzulässiger Weise verletzt, kritisiert das Kantonsgericht. Es anerkennt aber auch, dass die Schaffung von neuen Asylzentren eine schwierige Aufgabe sei. Deshalb soll das Urteil keinen Einfluss haben auf das bestehende Projekt in Kriens.

Der Kanton hält damit am Vertrag mit Pandocheion fest, verlangt aber, dass die Genossenschaft den Bauauftrag öffentlich ausschreibt. «Das ist bei Baugenossenschaften unüblich», erklärt Pandocheion-Präsident Florian Flohr, man sei auf die Bedingungen aber eingetreten. «Wir rechnen wegen dieses Verfahrens aber mit zusätzliche Verzögerungen.»

Die Ausschreibung soll mit Eingang der Baubewilligung erfolgen. Diese soll laut Angaben der Gemeinde Kriens in den nächsten zwei Wochen erfolgen.

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