Der Eigentümer hatte eine Beschwerde gegen die Enteignung eingereicht, da er die Massnahmen für unverhältnismässig hielt. Das Kantonsgericht widerspricht: Der Beschwerdeführer habe die Liegenschaft erst vor zwei Jahren gekauft und lebe erst seit kurzer Zeit in Weggis. Er habe von der Gefährlichkeit des Gebietes gewusst, heisst es im Urteil.
Das Gericht sieht zudem keine Veranlassung, an der Richtigkeit der Einschätzungen der Experten zu zweifeln: «Wenn der Beschwerdeführer bezweifelt, dass sich der Kanton und der Bund eingehend mit seiner Situation in der Horlaui auseinandergesetzt hätten, ist dies rein spekulativ und durch nichts belegt.»
Die finanziellen Folgen, urteilt das Luzerner Kantonsgericht, seien für den Beschwerdeführer verkraftbar. Dies, weil die Gemeinde Weggis mit der Gebäudeversicherung eine Vereinbarung getroffen habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.