Das Kantonsgericht hiess die Beschwerde eines Architekturbüros aus der Luzerner Landschaft gegen die entsprechende Ausschreibung gut. Die Ausschreibung ist laut Gericht vergaberechtswidrig, weil sie ausserstädtische Anbieter diskriminiere, heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Die Katholische Kirchgemeinde Luzern hatte im Januar 2015 einen kombinierten Ideen- und Projektwettbewerb für den Neubau des Quartierzentrums Wesemlin ausgeschrieben. Teilnehmen durften nur Büros mit Geschäftssitz oder einer Niederlassung in der Stadt Luzern.
Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchgemeinden unter dem Begriff «Gemeinden» im Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen erfasst sind. Demnach müssten sich die Kirchgemeinden auch an die vergaberechtlichen Grundsätze halten.