Die Obwaldner Regierung muss sich beim Bund dafür einsetzen, dass die Auen in Sarnen und Giswil aus dem Bundesinventar gestrichen werden und damit ihre nationale Bedeutung verlieren. Der Kantonsrat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion der CVP mit 42 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen überwiesen.
Zu hohe Auflagen befürchtet
Seit 1992 sind die Auen Steinibach und Laui im Gebiet Sarnen-Giswil im entsprechenden Bundesinventar aufgeführt. Das Parlament fürchtete wegen eines neuen Schutzplans zu hohe Auflagen etwa für den Hochwasserschutz, den Kiesabbau und Touristen sowie Einheimische in dem Naherholungsgebiet. Einzelne Vertreter waren zudem der Meinung, dass die Gebiete mit reissenden Wildbächen nicht den Kriterien für Auen entsprechen würden.
Der Bund hatte Obwalden 2011 aufgefordert, die seit 1998 fälligen Schutz- und Unterhaltsmassnahmen zu den Auen auszuarbeiten. Ein Entwurf für ein Reglement wurde vom Regierungsrat im Oktober 2014 verabschiedet, welches auf grossen Widerstand in der Bevölkerung stiess.
Streichung hat wenig Chancen beim Bund
Die Regierung lehnte die Motion ab. Umweltdirektor Paul Federer räumte dem Anliegen wenig Chancen beim Bund ein. Die Entlassung der Auen aus dem Register würde der bisherigen Abmachung von Bund und Kanton widersprechen. Zudem sei die geplante Schutz- und Nutzungsplanung nur mit geringen Einschränkungen verbunden. Auch der Hochwasserschutz bleibe gewährleistet und der Kiesabbau solle weiterhin möglich sein, sagte Federer.
Obwalden weist im nationalen Vergleich einen überdurchschnittlichen Flächenanteil an Biotopen wie Auen, Mooren, Amphibienlaichgebieten und Trockenwiesen auf. Diese machen rund 5 Prozent der Kantonsfläche aus. Schweizweit liegt der Anteil bei 1,9 Prozent.