In der Stadt Luzern gibt es das politische Instrument der Volksmotion, mit der 100 Stimmberechtigte einen Antrag an das Parlament richten können.
Bisher ist dieses Instrument Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten. Das Stadtparlament beauftragte 2011 die Stadtregierung, im Rahmen der Volksmotion auch Ausländern mit Niederlassungsbewilligung ein Mitspracherecht einzuräumen. Die Stadtregierung kommt dem Auftrag mit der am Montag veröffentlichten Vorlage nach.
Im Kanton Luzern gibt es kein Ausländerstimmrecht. Damit das Mitwirkungsrecht für Ausländer nicht mit dem kantonalen Recht kollidiert, wird es nicht als Volksrecht ausgestaltet, sondern als Mitwirkungsrecht im Parlamentsbetrieb. Neu sollen Personen, die älter als 18 Jahre sind, in der Stadt Luzern wohnen sowie das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung haben, Bevölkerungsanträge lancieren oder unterzeichnen dürfen.