Wie schon anlässlich der Fussball-Weltmeisterschaft vor zwei Jahren, gelten für die Gartenrestaurants in den Städten Luzern und Zug einige Regeln. Die Wichtigsten im Überblick:
- Die Bildschirm-Diagonale darf maximal drei Meter sein.
- Der Einsatz von Projektoren (Beamer), Verstärkeranlagen, Home-Cinema-Systemen und ähnlichen Geräten ist nicht erlaubt.
- Die Fläche des Gartenrestaurants darf nicht erweitert werden.
- In Zug müssen die Geräte nach 15, in Luzern nach 30 Minuten nach dem Spiel ausgeschaltet werden.
Die Städte informieren die Restaurant-Betreiber über die Regeln und erteilen Bewilligungen, wenn sich die Betreiber an die Regeln halten.
Wie die Stadt Luzern mitteilt, wird es während der EM 16 auch an sechs öffentlichen Orten ein Public Viewing geben.