Zentralschweiz - Baar: Verletzung des Amtsgeheimnisses kann nicht belegt werden
Im vergangenen Sommer sind vertrauliche Informationen zu einer geplanten Asylunterkunft mitten in Baar an die Öffentlichkeit gelangt. Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eine Strafuntersuchung wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung eingestellt.
Die Hotz Obermühle AG in Baar plant auf einem Grundstück im Zentrum einen dreigeschossigen Neubau: 17 4-Zimmer-Wohnungen für bis zu acht Personen. Der Kanton mietet das Gebäude und bezahlt dafür 380 Franken pro Person und Monat. So viel, wie auch der Bund pro Flüchtling den Kantonen bezahlt.
Es war Ende August 2015, als der Gemeinderat von Baar Strafanzeige gegen Unbekannt einreichte. Er vermutete, dass das Amtsgeheimnis verletzt wurde. Hintergrund war ein Leserbrief, in dem die vertrauliche Bauanfrage zur geplanten Asylunterkunft Obermühle in Baar publik gemacht worden war.
Verdacht nicht erhärtet
Daraufhin startete die Zuger Strafverfolgungsbehörde eine Untersuchung. Diese kommt nun zum Schluss: Trotz intensiver Ermittlungen habe sich der Verdacht nicht erhärtet, dass tatsächlich eine Person das Amtsgeheimnis verletzt habe, indem Informationen an Private weitergegeben worden waren.
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