In der Gemeinde Schwyz soll künftig nicht mehr der Gemeinderat sondern nur noch die Baukommission über sämtliche Baugesuche entscheiden. Bisher teilte sich die Kommission diese Aufgabe mit dem Gemeinderat. «In den allermeisten Fällen folgt der Gemeinderat jedoch schon heute den Empfehlungen der Kommission», sagt der Schwyzer Gemeindeschreiber Bruno Marty. Der Gemeinderat will die Kompetenz darum neu regeln, in der Teilrevision der Nutzungsplanung. Der Gemeinderat legt sie öffentlich auf, die Unterlagen sind bis zum 22. Februar 2016 einsehbar.
Mobilfunkantennen in Arbeitszonen
Änderungen sind auch vorgesehen bei der Planung von Mobilfunkantennen oder bei der Parkplatzpflicht für neue Wohnungen. Neue Mobilfunkanlagen sollen künftig in erster Linie in Arbeitszonen realisiert werden. In den übrigen Zonen sind neue Standorte nur nach einer umfassenden Interessenabwägung zulässig. Zudem will der Gemeinderat beim Bau von Wohnungen die Parkplatzpflicht lockern. Heute müssen pro Wohnung unabhängig von deren Grösse 1,5 Parkplätze zur Verfügung stehen. Neu soll für Kleinwohnungen (2,5-Zimmer-Wohnungen) nur noch ein Abstellplatz erforderlich sein.