Das Luzerner Verwaltungsgericht hat 2013 die Verordnung zur Kostenüberwälzung für verfassungswidrig erklärt. Dies mangels gesetzlicher Grundlage. Nun präsentiert die Luzerner Regierung einen neuen Entwurf.
Demnach soll der Veranstalter höchstens 40 Prozent oder 30'000 Franken der Polizeikosten tragen, die aufgrund von Ausschreitungen zusätzlich entstehen. Die übrigen 60 Prozent sollen die beteiligten Randalierer zahlen. Für sie soll eine Höchstgrenze von 4'000 Franken pro Person gelten.
Gegen die ursprüngliche Verordnung reichten die Juso, SP, die Grünen, der Luzerner Gewerkchaftsbund sowie der Verein Demokratische Juristen Beschwerde ein. Die Kläger kritisierten, dass Veranstalter von bewilligten Demonstrationen im Nachhinein finanziell belangt werden könnten.