Einen markanten Baum auf einem Hügel pflegen oder verschiedene Ackerkulturen anlegen: Diese Punkte müssen Zentralschweizer Landwirte neu beachten, wenn sie für die Pflege der Landschaft Geld erhalten wollen. Die sogenannten Landschaftsqualitätsbeiträge sind Teil der neuen Agrarpolitik des Bundes.
Rund 20 Vorschläge schickten die Zentralschweizer Landwirtschaftsämter an den Bund. Dieser gab vor kurzem grünes Licht für die Umsetzung.
Die Landwirte können selber entscheiden, ob sie bei diesem Programm mitmachen wollen oder nicht. Erste Zahlen zeigen: In der Zentralschweiz nehmen rund 70 bis 80 Prozent der Betriebe am Programm teil.
«Ich gehe davon aus, dass sich die Bauern besonders in der Zentralschweiz ihrer Rolle als Landschaftspfleger bewusst sind», sagt Christoph Böbner, der Präsident der Landwirtschaftsämter der Zentralschweiz gegenüber Radio SRF.
Kulturlandschaftspflege als Verfassungsauftrag
Beiträge gibt es für die Bauern neu auch, wenn sie zum Beispiel Bildstöckli am Wegrand pflegen oder die Viehtröge in den Wiesen erhalten. Hier macht Josef Murer, der Präsident des Zentralschweizer Bauernbundes, so einige Fragezeichen: «Wenn es heisst, dass ein Bauer in Zukunft für einen Blumengarten Geld erhält, fragt sich doch manch einer, was das soll.» Der Bauer werde so immer mehr zum Landschaftspfleger.
Christoph Böbner kann die Bedenken der Bauern verstehen. «Man muss aber auch sagen, dass die Kulturlandschaftspflege ein Auftrag ist, der in der Bundesverfassung festgeschrieben ist.» Das System der neuen Landschaftsqualitätsbeiträge ist jetzt am Laufen. Die Landwirtschaftsämter nehmen die Rückmeldungen der Bauern auf und wollen das System in den nächsten Jahren wenn nötig anpassen.