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Zentralschweiz Berufung gegen das Urteil im Tötungsfall Ibergeregg

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts im Fall der tödlichen Polizeikontrolle auf der Ibergeregg ein. Trotz des Urteils gegen den Polizisten seien nicht alle wichtigen Fragen geklärt worden.

Im April 2014 verurteilte das kantonale Strafgericht den Polizisten, der am 12. September 2012 auf der Ibergereggstrasse im Rahmen einer Polizeikontrolle einen Einbrecher erschossen hatte. Er wurde in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Audio
Der leitende Staatsanwalt, Frédéric Störi, im Gespräch (17.7.2014)
02:14 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 14 Sekunden.

Dieser tragische Fall werfe eine Reihe von grundsätzlichen Fragen auf, die sich in der täglichen Arbeit der Polizei immer wieder stellen können. Da verschiedene dieser Fragen im Urteil des kantonalen Strafgerichts nicht abschliessend beantwortet worden sind, entschied die Staatsanwalt Schwyz, Berufung gegen das Urteil einzulegen, wie sie mitteilt.

Es gehe vor allem um die Frage, ob ein Polizist in einer solchen schwierigen Situation so handeln dürfe. Die Staatsanwaltschaft fordere dasselbe Strafmass wie vor erster Instanz. Der Verteidiger des Polizisten sagt auf Anfrage von Radio SRF, er werde wieder auf vollständigen Freispruch plädieren.

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