Artet eine Kundgebung aus, müssen Veranstalter bis 40 Prozent der zusätzlichen Polizeikosten tragen. Ihre Kostenbeteiligung wurde auf maximal 30'000 Franken beschränkt.
Mit einer gleich hohen Summen können auch einzelne Randalierer zur Kasse gebeten werden. Veranstalter müssen aber nur dann zahlen, wenn sie die Bewilligungsauflagen vorsätzlich oder grobfahrlässig nicht einhalten.
Die Beschwerdeführer argumentieren, dass der beabsichtigte Kostenersatz für Polizeieinsätze bei politischen Kundgebungen und Demonstrationen verfassungswidrig sei.
Die Beschwerde wurde am Montag eingereicht, teilt der Verein Demokratische JuristInnen Luzern (DJL) im Namen der Beschwerdeführer am Mittwoch mit.
Zu den Klägern gehören SP und Grüne des Kantons Luzern, sowie der Gewerkschaftsbund, drei Einzelpersonen und der Verein DJL. Dieser hatte bereits im Juni nach der Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament eine Beschwerde angekündigt.