Die Beschwerde hat sich gegen den geplanten Bau des Parkhauses gerichtet. Die Schwyzer Regierung bestätigt jetzt die Ausnahmebewilligung, wonach der gesetzliche Abstand zur Strasse leicht unterschritten wird. Auch andere Häuser entlang der Rickenbachstrasse halten den Abstand nicht ein, schreibt die Schwyzer Regierung in ihrer Begründung.
Auch die Anzahl der Parkplätze wurde in der Beschwerde kritisiert. Als zu überdimensioniert. Auch diese Beschwerde ist nun abgewiesen. «Die 234 Parkplätze im Winter sind an der unteren Grenze des ausgewiesenen Mehrbedarfs an Parkplätzen.»
Verzögerung möglich
Die Beschwerdenführer können das Urteil aber vor das Schwyzer Verwaltungsgericht weiterziehen und dann bis vor Bundesgericht. Auf den Neubau der Bahn hat dies keinen Einfluss, da für Seilbahnen der Bund zuständig ist.
Wenn der Bau des Parkhauses verzögert wird, durch Weiterziehen der Beschwerde, werde man «mit Provisorien arbeiten müssen», sagt Nathalie Henseler, Verwaltungsratspräsidentin der Seilbahn Rickenbach-Rotenflue AG.