Bei den Landratswahlen gilt in Uri heute in den 20 Gemeinden ein gemischtes Wahlsystem. Zwölf kleinere Gemeinden, die nur einen oder zwei Sitze im 64-köpfigen Parlament haben, wählen im Majorz - die übrigen acht Gemeinden im Proporzsystem.
Beschwerde vor Bundesgericht
Gegen die Organisation setzen sich linke Kreise juristisch zur Wehr. Acht Personen legten gemäss Mitteilung der Urner Staatskanzlei vom Dienstag Beschwerde ein gegen die Weisungen des Regierungsrats zur Gesamterneuerungswahl 2016. Vorsorglich reichten diese zudem vor Bundesgericht eine Abstimmungsbeschwerde ein. Die Beschwerdeführer stammen aus den Reihen von SP und Grünen, darunter sind auch Landräte.
«Urner System ist verfassungswidrig»
«Das heutige Wahlsystem in Uri ist nicht verfassungskonform», sagt Lea Berdnik, Parteileitungsmitglied der SP Uri, gegenüber Radio SRF. Je nach Wahlkreis habe eine einzelne Stimme ein stark unterschiedlich grosses Gewicht. Die Beschwerde richte sich aus formalen Gründen gegen die Wahlen im Februar 2016.
«Die Wahlen sollen aber wie geplant über die Bühne gehen», sagt Berdnik, «wir wollen nicht die Landratswahlen 2016 torpedieren, sondern rechtzeitig intervenieren.» Die Regierung soll mit Blick auf die Wahlen 2020 ein neues Wahlsystem ausarbeiten. Welches, lassen die Beschwerdeführer offen.
Bundesgericht zuständig
Der Regierungsrat ist nicht auf die Beschwerde eingetreten, wie es in der Mitteilung heisst. Die Beschwerde richte sich gegen eine Handlung des Regierungsrats. Dieser könne nicht über seine eigenen Verfügungen entscheiden. Somit sei das Bundesgericht zuständig.
Regierung wollte bereits früher handeln
Das Urner Parlament hatte im Oktober 2014 einen Antrag des Regierungsrats für eine Überprüfung des Wahlmodells knapp abgelehnt. Die Regierung hingegen erachtete das heutige System in Uri angesichts mehrerer Bundesgerichtsentscheide etwa zu Schwyz und Zug als problematisch. Im Parlament kündigte die SP/Grüne-Fraktion bereits vor einem Jahr eine Beschwerde an.
Regionaljournal Zentralschweiz; 17:30 Uhr