Seit dem 10. Januar diesen Jahres ist im Kanton Luzern das verschärfte Hooligan-Konkordat in Kraft. Dieses gibt den Behörden und dem FCL die Möglichkeit, härter gegen die sogenannten «Hooligans» vorzugehen. Die Spiele müssen neu von der Luzerner Polizei bewilligt werden. Ausserdem sind Ausweis- und Intimkontrollen und die Ausweitung des Rayonverbotes geplant.
Beeinträchtigung der Grundrechte
Luzern ist nach Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Uri der vierte Kanton, der dem verschäften Hooligan-Konkordat beitritt. «Diese Verschärfung beinträchtigt die Grundrechte der Fans wie die Bewegungsfreiheit, die körperliche und geistige Unversehrtheit, der Schutz der Privatsphäre oder die Versammlungsfreiheit», sagt Tobit Schäfer, Beschwerdeführer und Grossrat in Basel-Stadt gegenüber dem Regionaljournal. Er sei überzeugt, dass mit der Verschärfung gegen das Grundrecht verstossen werde.
Gegenseite ist zuversichtlich
Überzeugt, dass sie vor Bundesgericht Recht bekommt, ist allerdings auch die Gegenseite: «Wir haben die Verschärfung dieses Hooligan-Konkordats zuvor grundrechtlich untersucht und angepasst. Wir sind überzeugt, dass es jetzt hieb- und stichfest ist», sagt der Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen, Roger Schneeberger, gegenüber dem Regionaljournal.
Keine Stellung zur Beschwerde will der Kanton Luzern nehmen. Man habe sie zur Kenntnis genommen - alles andere sei nun Sache des Bundesgerichts.