Der Regierungsrat tue so, als ob es keine Opposition gegen das neue Gesetz gebe, halten die Beschwerdeführer, Andreas Marty und Leo Camenzind, in einer Medienmitteilung fest. Das sei schlicht falsch und nicht lauter. Das Steuergesetz sei im Kantonsrat nur sehr knapp mit 46 zu 40 Stimmen angenommen worden.
Zudem, so die Beschwerdeführer, soll der Regierungsrat vom Verwaltungsgericht gerügt werden, dass er mit diesem Vorgehen klar gegen Schwyzer Recht verstossen habe. Gemäss Geschäftsordnung des Kantonsrats habe der Regierungsrat die gesetzliche Pflicht, in den Erläuterungen zur Abstimmung sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Vorlage zu Wort kommen zu lassen.
Die Regierung schweigt
Wörtlich heisst es dazu in der Geschäftsordung: «Der Bericht hat den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechung zu tragen und muss auf sachliche Argumente von Initiativ- und Referendumskomitees eingehen.»
Tatsächlich finden sich in den Abstimmungsunterlagen keine Argumente gegnerischer Komitees im Wortlaut (siehe Link «Die Abstimmungsbroschüre der Schwyzer Regierung»).
Auf Anfrage von Radio SRF wollte der Schwyzer Staatsschreiber Mathias Brun die Stimmrechtsbeschwerde und den Sachverhalt nicht kommentieren. Das werde auch die Regierung nicht tun, denn es handle sich um ein laufendes Verfahren.
Unklare Folgen
Die Bevölkerung des Kantons Schwyz wird am 25. September über die Flat Rate Tax abstimmen.
Ob das Schwyzer Verwaltungsgericht den Fall bis dann bereits abgeschlossen hat, ist noch unklar, wie es beim Gericht auf Anfrage von Radio SRF heisst. Es könne auch noch nichts über mögliche Konsequenzen eines möglichen Urteils gesagt werden.