Das Parlament hat nach erster Lesung das revidierte kantonale Strafgesetz mit 50 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Die Regierung hatte nach der Vernehmlassung die Totalrevision des Strafgesetzes entschlackt. Sie strich das ursprünglich geplante Litteringverbot und das Bettelverbot aus der Vorlage.
Der Regierungsrat sei der Meinung, dass Wertschätzung und Ordnung nicht nur über das Strafrecht geregelt werden könnten, sagte Justizdirektorin Karin Kayser. Es würden deswegen im Gesetz nur Delikte aufgeführt, die auch tatsächlich ein Problem seien.
Zu Reden gab im Rat vor allem der Verzicht auf ein Bettelverbot. Die Befürworter des Verbotes befürchteten, dass Nidwalden zum Eldorado für Bettler werden könnte, wenn das Betteln in anderen Kantonen verboten sei. Leo Amstutz (Grüne/SP) sagte, es gebe nur eine wirkliche Bettlerin im Kanton Nidwalden. Ein Verbot sei deshalb «mit Kanonen auf Spatzen geschossen». Der Rat entschied darauf deutlich, dass auf ein Bettelverbot verzichtet werden solle.
Weiter befand er mit 44 zu 7 Stimmen, dass die kantonalen Straftatbestände zeitlich befristet werden. Peter Wyss (SVP) hatte die Befristung beantragt, damit in acht Jahren auf neue gesellschaftliche Entwicklungen reagiert und die Deliktliste überarbeitet werden könne.