Das Wohn- und Geschäftshaus «Buchenhof» steht in der Nähe des Bahnhofs Sursee in einer Zone, die eine Wohnnutzung von 20 Prozent der insgesamt gut 15'000 Quadratmetern Nutzfläche zulässt. Diese sei überschritten worden, und der Surseer Stadtrat hat beschlossen, das nicht zu akzeptieren.
«Wir haben entschieden, dass man dort nicht wohnen darf und dass man die Wohnverhältnisse bis zum 30. Juni aufheben muss», erklärt Stadtpräsident Beat Leu.
Betroffen sind insgesamt sechs Miet- und Eigentumswohnungen im 4. Obergeschoss des Gebäudes. Auf Rückbaumassnahmen in den Wohnungen und in den als Wohnraum genutzten Wintergärten auf einer weiteren Etage verzichtet der Stadtrat vorerst aus Gründen der Verhältnismässigkeit. Er will diese jedoch durchsetzen, wenn das Stimmvolk eine geplante Erweiterung des Wohnanteils in dem Gebiet ablehnt.
Strafanzeige gegen Bauherrschaft
Schon im Dezember, als diese widerrechtlichen Nutzungen publik wurden, hatte der Surseer Stadtrat beim Staatsanwalt eine Strafanzeige gegen die Bauherrschaft eingereicht.
Der Stadtrat will aber auch wissen, wie es verwaltungsintern zu den Ungereimtheiten kommen konnte. Er beauftragte den ehemaligen Regierungsstatthalter Alois Widmer, die mit dem Bauprojekt Buchenhof in Zusammenhang stehenden Verwaltungsabläufe zu analysieren. Er soll dem Stadtrat einen Bericht vorlegen.