Aus Sicht des Datenschutzes könnten Fotos auf denen zum Beispiel Pilzsammlerinnen oder Schneeschuhläufer zu sehen sind heikel sein, findet der Bundesrat. Jules Busslinger, Datenschutzbeauftragter der Kantone Schwyz, Ob und Nidwalden wiederspricht dem nicht.
Er findet aber, dass man anstelle eines Verbots mit den Jägern eine Abmachung treffen könnte bezüglich der Installation der Kameras. «Man könnte für die Kameras einen Winkel finden, die keine Möglichkeit zulässt Menschen zu fotografieren.»
Smartphones oder Fotodrohnen viel problematischer
Viel problematischer findet Jules Busslinger den Umgang mit Smartphones, Skihelmkameras oder Fotodrohnen, wie er gegenüber dem «Regionaljounral Zentralschweiz» sagt: «Davon gibt es viel mehr und die Gefährdung der Persönlichkeitsrechte ist deutlich grösser, als bei den Fotofallen. Diese sind meist abseits der Wege installiert.»