«Es tut schon sehr weh, wenn der Datenschutz über den Schutz des Opfers eines Gewaltverbrechens gestellt wird. Aber ich habe mit diesem Urteil gerechnet», sagt Nicole Dill, Klägerin vor dem Luzerner Bezirksgericht, gegenüber Radio SRF.
Die heute 47-jährige Nicole Dill verklagte den Kanton Luzern auf Genugtuung. Ihrer Meinung nach war sie von den Behörden nicht hinreichend über die Vorgeschichte ihres gewalttätigen Freundes aufgeklärt worden. Dieser war wegen Mordes, Vergewaltigung, Stalkings und hoher Rückfallgefahr den Ämtern bekannt gewesen.
Datenschutz vor Opferschutz
Laut dem Bezirksgericht kann den Angestellten des Kantons keine widerrechtliche Handlung oder Unterlassung nachgewiesen werden, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.
Nicole Dill hatte sich 2007 nach Eifersuchtsanfällen ihres Freundes bei den Behörden über ihn erkundigen wollen. Nachdem sie ihm per E-Mail die Trennung bekannt gegeben hatte, wurde sie bei sich zu Hause von ihrem Freund gefangen genommen. Er vergewaltigte sie und schoss dreimal mit einer Armbrust auf sie.
Die Klägerin will das Urteil wenn nötig bis vor das Bundesgericht weiterziehen. Nicole Dill setzt sich auch in einer Opfer- und Selbsthilfegruppe für einen besseren Opferschutz ein.