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Zentralschweiz Bund lockert Aufsicht über Obwaldner Raumentwicklungs-Amt wieder

Der Bund hatte im April in Obwalden eingegriffen und eine strengere Bewilligungspraxis für Bauten ausserhalb der Bauzone angeordnet. Aus Sicht des Bundes ging der Kanton Obwalden hier zu grosszügig vor. Ganz aufgehoben wird die Aufsicht nun aber noch nicht.

Der Kanton Obwalden hatte bei ehemaligen Bauernhäusern, die vor 1972 erstellt worden waren, einen Ausbau der Wohnfläche von 30 Prozent, maximal aber von 100 Quadratmetern erlaubt.

Viele Bauten nicht in Bauzonen

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Im Kanton Obwalden befinden sich rund 50 Prozent aller Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen. Dabei gibt es viele Häuser, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Die Bewohner äusserten laut dem Kanton oft den Wunsch, das Gebäudevolumen zu vergrössern, um mehr Wohnfläche zu haben.

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Baudirektor Paul Federer zum Entscheid (7.9.2016)
04:00 min
abspielen. Laufzeit 4 Minuten.

Der Bund verlangte daraufhin, dass Obwalden dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE Bewilligungen vorlegen muss, die Ausbauten von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Wohnbauten ausserhalb der Bauzone betreffen. Der Bund will sich damit die Chance wahren, allenfalls Beschwerde zu erheben.

Die Aufsicht wird nun in folgenden Bereichen gelockert:

  • Bewilligungen für Fassadensanierungen
  • Erweiterungen bei energetischen Gebäudesanierungen
  • Beseitigung von Bauten, die in der Landschaft stören

Bis auf die jüngsten beschlossenen Ausnahmen muss Obwalden aber weiterhin alle übrigen Baubewilligungen, die Erweiterungen von Wohnbauten ausserhalb der Bauzone betreffen, neben den Gesuchstellern auch dem ARE zustellen.

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