Der Kanton Obwalden hatte bei ehemaligen Bauernhäusern, die vor 1972 erstellt worden waren, einen Ausbau der Wohnfläche von 30 Prozent, maximal aber von 100 Quadratmetern erlaubt.
Der Bund verlangte daraufhin, dass Obwalden dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE Bewilligungen vorlegen muss, die Ausbauten von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Wohnbauten ausserhalb der Bauzone betreffen. Der Bund will sich damit die Chance wahren, allenfalls Beschwerde zu erheben.
Die Aufsicht wird nun in folgenden Bereichen gelockert:
- Bewilligungen für Fassadensanierungen
- Erweiterungen bei energetischen Gebäudesanierungen
- Beseitigung von Bauten, die in der Landschaft stören
Bis auf die jüngsten beschlossenen Ausnahmen muss Obwalden aber weiterhin alle übrigen Baubewilligungen, die Erweiterungen von Wohnbauten ausserhalb der Bauzone betreffen, neben den Gesuchstellern auch dem ARE zustellen.