Im Kanton Obwalden steht jedes zweite Gebäude ausserhalb der Bauzonen, jede und jeder Vierte im Kanton wohnt in solchen Häusern, viele davon werden auch nicht mehr landwirtschaftlich genutzt.
Um diesen Bewohnerinnen und Bewohnern ein «zeitgemässes Wohnen» zu ermöglichen, genehmigte die Regierung deshalb bei ehemaligen Bauernhäusern, die vor 1972 erstellt worden waren, einen Ausbau der Wohnfläche von 30 Prozent, maximal aber von 100 Quadratmetern.
Diese älteren, eher kleinen Häuser verfügten über eine relativ kleine Wohnfläche, deshalb brauche es diese Erweiterungen unbedingt, erklärt auch Planer und Kantonsrat Hampi Lussi.
Verstoss gegen Bundesrecht
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hat nun diese Praxis nach Angaben des Kantons Obwalden als zu grosszügig taxiert. Sie sei unhaltbar und verstosse gegen das Bundesrecht. Ab sofort muss der Kanton Obwalden eine strengere Bewilligungspraxis anwenden. Bewilligungen, die Ausbauten von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Wohnbauten ausserhalb der Bauzone betreffen, muss Obwalden neu immer auch dem ARE vorlegen. Dieses will sich damit die Chance wahren, allenfalls Beschwerde zu erheben.
Der Obwaldner Baudirektor Paul Federer ist zwar wenig begeistert über den Rüffel aus Bundesbern. Nun gelte es aber, die Forderungen des Bundes auch umzusetzen. Konkret dürften künftig kaum noch grosse Erweiterungen von Neubauten bewilligbar sein, bei kleineren Bauten sei der Spielraum allenfalls grösser, sagt er.
Neue Richtlinien
Federer ist nun daran, die entsprechenden Richtlinien auszuarbeiten, um Bauherren und Planern wieder eine Planungssicherheit zu geben. Er geht nicht davon aus, dass wegen der strikteren Regeln, nun eine ganze Reihe von Häusern im Obwaldner Landwirtschaftsland künftig nicht mehr bewohnt werden könnten. Anders der Planer Lussi. Dieser befürchtet, die für Obwalden typische Streubesiedlung sei künftig gefährdet.