Der Kantonsrat wollte eigentlich, dass dem Volk zwei Wahlverfahren zur Abstimmung vorgelegt werden. Einerseits ein neues System, der «Doppelte Pukelsheim» und anderseits das Bisherige, die Proporzwahl. Allerdings hat das Bundesgericht bereits vor zweieinhalb Jahren entschieden, dass die Proporzwahl für Zug unzulässig ist, da kleine Parteien schlechtere Chancen haben.
Nun hat das Bundesgericht sein Urteil bestätigt. Dass es überhaupt erneut zu einem Gerichtsentscheid kam, liegt daran, dass der Kantonsrat dem Volk das bisherige System auch zur Abstimmung vorlegen wollte. Einige Parteien und Einzelpersonen haben dies aber angefochten.
Gültiges System für Gesamterneuerungswahlen
«Wir sind erleichtert, dass wir nun endlich Klarheit haben. Nun wird am 22. September nur über ein Wahlsystem abgestimmt», sagt der Zuger Regierungsrat Matthias Michel gegenüber dem Regionaljournal. Falls das Zuger Stimmvolk den «Doppelten Pukelsheim» im September an der Urne ablehnt, wird die Regierung ein Übergangssystem bestimmen. Das Ziel sei es, für die Gesamterneuerungswahlen im kommenden Jahr ein gültiges Wahlsystem zu haben.