Die sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts behalten ihren Sitz in Luzern. «Ein Umzug nach Lausanne steht zur Zeit nicht mehr zur Diskussion», bestätigt Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz.
Zufrieden mit dem Entscheid ist der Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber, der sich in der kleinen Kammer für den Standort Luzern stark gemacht hatte: «In der Debatte im Ständerat zeigte sich klar, dass eine Zusammenlegung in Lausanne keinen politischen Rückhalt hätte, nicht einmal in der Waadt.»
Die Idee einer Konzentration in Lausanne sei vom Bundesgericht selber angeregt worden, sagt Folco Galli vom Bundesamt für Justiz. «Es zeigte sich jedoch schnell, dass die Idee aus regionalpolitischen Überlegungen keine Mehrheit finden würde», bestätigt er. Daher habe die entsprechende Arbeitsgruppe darauf verzichtet, einen entsprechenden Vorschlag zu machen.