Der Gemeinderat von Arth hat 2010 gemerkt, dass ein Gewerbehaus umgebaut worden ist. Der Besitzer hatte aber vorgängig kein Baugesuch eingereicht. Deshalb wurde der Besitzer nachträglich aufgefodert, ein Baugesuch einzureichen.
Die Baubewilligung dafür wurde zwar erteilt, nicht aber das Gesuch, zusätzlich ein Wohnatelier auszubauen. Die Besitzer der umgebauten Liegenschaft hatten diesen Entscheid der Gemeinde Arth bis vor Bundesgericht weitergezogen. Dort blitzte die sie aber schlussendlich ab.