Der Entscheid des Gemeinderates zur Festsetzung der Beitragspflicht sei somit nach einem über vier Jahre dauernden Verfahren rechtskräftig, heisst es in der Mitteilung. Von den insgesamt 38 Einsprachen gegen das Wasserbauprojekt sei ein Fall an das Bundesgericht weitergezogen worden.
Das Projekt bestand aus Schutzbauten gegen Murgänge aus dem Bergsturzgebiet Laui. Das Luzerner Kantonsparlament hatte 2006 einen Kredit von über 14 Millionen Franken genehmigt. Die Grundeigentümer müssen davon 13 Prozent übernehmen. Der von der Gemeinde 2011 festgelegte Beitrag des Einsprechers beläuft sich auf 64'500 Franken.
Augenschein gefordert
Der Einsprecher erklärte, dass sein Grundstück zu Unrecht beitragspflichtig sei und forderte, dass es aus dem Perimeter entlassen werde. Er machte geltend, der Beitrag sei allein aufgrund der Gefahrenkarte und ohne Augenschein festgelegt worden. Zudem sei das Grundstück von der Bau- in die Grünzone umgezont worden, dies ohne Entschädigung des Minderwerts.
Die Einwände liess das Bundesgericht aber nicht gelten. Es sei nicht klar, wieso die Gefahrenkarte fehlerhaft sein und ein Augenschein wesentliche Erkenntnisse bringen solle. Es gehe in diesem Verfahren ferner nicht um eine allfällige Entschädigung durch Umzonung, sondern um die Beitragspflicht bei Wasserbauprojekten.