Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Airport-Buochs AG die aufschiebende Wirkung gewährt. Das Gericht begründet den am Dienstag publizierten Entscheid damit, dass die Massnahmen nicht vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) geprüft werden konnten. Das BAZL ist jedoch die zuständige Aufsichtsbehörde für Sicherheitsfragen.
Die Auflagen hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom Juni festgelegt. Es hatte eine Beschwerde von Anwohnern und dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs (SBFB) im Zusammenhang mit einem Abflugverfahren gutgeheissen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte darüber hinaus entschieden, dass die Airport-Buochs AG innerhalb eines Jahres ein neues Betriebsreglement einreichen müsse. Dagegen hat die Flugplatz-Betreiberin Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.
In der Sache selbst muss das Lausanner Gericht nun noch entscheiden.