Im Jahr 2012 hatte die Uni Luzern einen Deutschen, der Jura studieren wollte, zwei mal abgewiesen. Gleicher Meinung wie die Uni war auch das Bildungs- und Kulturdepartement Luzern und das Luzerner Kantonsgericht. Darauf hin zog der Mann das Urteil ans Bundesgericht weiter. Er wollte den Einwand der Uni Luzern, dass er nicht zugangsberechtigt sei, nicht akzeptieren. Das Bundesgericht gibt dem 50-jährigen Recht.
In Deutschland bereits studiert
2009 schloss der Mann an der Berufsoberschule Augsburg in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife ab. Danach studierte er an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften.
Laut Bundesgericht habe der Mann in allen relevanten Fächern eine genügende Ausbildung genossen. Der Fall geht somit zurück an das Kantonsgericht, welches den Fall unter Einbezug des Bundesgerichts-Urteils erneut prüfen soll. Ausserdem muss der Kanton Luzern 2500 Franken Entschädigung für das bundesgerichtliche Verfahren zahlen. Die Uni Luzern nimmt momentan keine Stellung zum Fall.