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Ein leerer Hörsaal der Uni Luzern
Legende: Ein 50-jähriger Deutscher soll laut Bundesgericht an der Uni Luzern studieren dürfen. Keystone

Zentralschweiz Bundesgericht widerspricht Uni Luzern und Kantonsgericht

Das Bundesgericht gibt einem 50-jährigen Deutschen recht, der von der Universität Luzern abgewiesen wurde. Laut Bundesgericht verfüge er über die nötigen Voraussetzungen für ein Jus-Studium in Luzern. Nun geht der Fall zurück an das Luzerner Kantonsgericht.

Im Jahr 2012 hatte die Uni Luzern einen Deutschen, der Jura studieren wollte, zwei mal abgewiesen. Gleicher Meinung wie die Uni war auch das Bildungs- und Kulturdepartement Luzern und das Luzerner Kantonsgericht. Darauf hin zog der Mann das Urteil ans Bundesgericht weiter. Er wollte den Einwand der Uni Luzern, dass er nicht zugangsberechtigt sei, nicht akzeptieren. Das Bundesgericht gibt dem 50-jährigen Recht.

In Deutschland bereits studiert

2009 schloss der Mann an der Berufsoberschule Augsburg in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife ab. Danach studierte er an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften.

Laut Bundesgericht habe der Mann in allen relevanten Fächern eine genügende Ausbildung genossen. Der Fall geht somit zurück an das Kantonsgericht, welches den Fall unter Einbezug des Bundesgerichts-Urteils erneut prüfen soll. Ausserdem muss der Kanton Luzern 2500 Franken Entschädigung für das bundesgerichtliche Verfahren zahlen. Die Uni Luzern nimmt momentan keine Stellung zum Fall.

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