Die höchsten Schweizer Richter verlangen, jenen Passus im Bundesgerichtsgesetz zu ändern, der Luzern als Standort für eine oder mehrere Gerichtsabteilungen vorsieht.
2007 wurden das vormalige Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern in das Bundesgericht mit Hauptsitz in Lausanne integriert. Dabei blieb Luzern eidgenössischer Gerichtsstandort. Er beherbergt seitdem die beiden sozialrechtlichen Abteilungen des höchsten Schweizer Gerichts. Am Standort Luzern sind derzeit rund 80 Personen tätig.
Kritik von verschiedenen Seiten
«Ein Wegzug aus Luzern wäre ein grosser Verlust für die Region. Wirtschaftlich und ideell profitiert die Zentralschweiz sehr vom Bundesgericht, das schon seit 1917 in Luzern ist», sagt die ehemalige Bundesrichterin und Gerichtspräsidentin, Ursula Widmer.
«Wir wollen in Luzern die Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze schaffen. Mit dem Wegzug des Bundesgerichts würden 80 Stellen wegfallen und damit auch Steuererträge. Deshalb werden wir uns für den Erhalt des Bundesgerichts in Luzern stark machen», sagt der Regierungspräsident des Kantons Luzern, Robert Küng.
Der zeitliche Rahmen für eine mögliche Zusammenführung ist noch offen. Über eine Zusammenlegung entscheiden National- und Ständerat.