Das Bundesgericht ist auf zwei Beschwerden nicht eingetreten, die verlangt haben, dass sich eine kantonale Bezirksstaatsanwaltschaft mit diversen Strafanzeigen befasst. Aus Sicht der Lausanner Richter hat die Schwyzer Regierung zu Recht Beat Schnell, Staatsanwalt des Kantons Bern, als ausserordentlichen Oberstaatsanwalt mit dem Verfahren betraut.
Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid unter anderem damit, dass sich der ehemalige Schwyzer Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler mit seiner Beschwerde zu spät eingeschaltet habe. Auch sei es für ihn von Vorteil, dass die kantonalen Instanzen im Ausstand sind.
Auf die Beschwerde des ehemaligen Schwyzer Oberstaatsanwalts René Räber ist das Bundesgericht ebenfalls nicht eingetreten.
Noch hängig ist beim Bundesgericht eine Beschwerde zur Abfindung für den ehemaligen Kantonsgerichtspräsidenten. Martin Ziegler soll über 300'000 Franken aus der Schwyzer Staatskasse erhalten.