Nur wer etwas in der Stadt Cham zu erledigen hat, wer dort wohnt oder arbeitet oder jemanden besucht, soll hineinfahren dürfen. Dies teilt die Zuger Baudirektion am Donnerstag mit. Die minimale Aufenthaltsdauer ist noch nicht festgelegt, dürfte aber bei 10 bis 15 Minuten liegen. Cham soll mit dieser Lösung vom Durchgangsverkehr befreit werden.
Dank «Eingangs- und Ausgangstoren» bleibt das Ortszentrum rund um die Uhr erreichbar. Videokameras erfassen dort die Fahrzeuge - so kann die Aufenthaltszeit in der Stadt kontrolliert werden. Nicht von der Beschränkung betroffen sind der öffentliche Verkehr und Velofahrende.
Schweizweite Neuheit
Mit dem Modell «Autoarmes Cham» habe man eine breit abgestützte Lösung für die Verkehrsentlastung von Cham gefunden, sagt Baudirektor Heinz Tännler (SVP). Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens habe man insgesamt 19 Varianten geprüft.
Die nun Ausgewählte habe klar am besten abgeschnitten. Mit der Ausgestaltung des künftigen Chamer Verkehrsregimes betritt der Kanton Zug schweizweit Neuland, wie es in der Mitteilung heisst. Andere vergleichbare Durchfahrtsbeschränkungen seien an viel starrere Verbots- und Gebotsmassnahmen gebunden.