Ins Visier der Behörden geraten bei solchen Phishing-Angriffen immer wieder Personen, die den unbekannten Tätern als Mittelsmänner dienen. Laut Mitteilung der Polizei wurden die vom Trojaner ausgelösten Zahlungen auf das Konto einer Privatperson überwiesen. Dieser Helfer wurde vorgängig durch die Betrüger kontaktiert.
Oft nutzen Betrüger existierende Firmen, indem sie in deren Namen über Jobplattformen, fingierte Internetseiten oder soziale Netzwerke Jobs offerieren.
Interessierte werden aufgefordert, ihr Bankkonto zur Verfügung zu stellen, um Gelder von angeblichen Kunden der Firma zu empfangen. Dann müssen sie dieses Geld abheben und ins Ausland verschicken. Dafür dürfen die Arbeitnehmer eine Provision behalten.
Wer solche «Jobs» annimmt, gerät ins Visier der Behörden, warnen die Kantonspolizeien. Wer Geld aus solchen Handlungen entgegennimmt und weiterleitet, macht sich der Geldwäscherei strafbar.