Bisher blockierte eine Beschwerde den Bau des Parkhauses für die neue Rotenfluebahn oberhalb von Schwyz. Das Verwaltungsgericht habe diese nun in den wesentlichen Punkten abgewiesen, dies teilt die Rotenfluebahn Mythenregion AG mit. Das Gericht habe festgehalten, dass das Baubewilligungsverfahren korrekt abgewickelt wurde.
Das Gericht teile die Auffassung der Initianten, dass ein Parkhaus im Vergleich zu einem offenen Parkplatz eine bessere Lösung darstelle, heisst es in der Mitteilung weiter. In einem Punkt müssen die Initianten jedoch über die Bücher: Die Einfahrt zum Parkhaus muss teilweise noch angepasst werden und der Regierungsrat muss die Änderung prüfen.
Die Initianten sind mit dem Gerichtsentscheid zufrieden. Die Einsprache habe allerdings auch zu einer Verzögerung im Zeitplan geführt. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.