Andere Pläne hatte die Grundeigentümerschaft der Oeschwiese. Sie strebte eine Umzonung an. Ihre Beschwerde wurde nun vom Bundesgericht abgewiesen. Der Stadtzuger Bauchef André Wicki zeigt sich zufrieden mit dem Entscheid: «Jetzt müssen wir uns mit der Grundeigentümerschaft auf eine Entschädigung einigen.»
Dafür hat die Stadt Zug bereits Rückstellungen gemacht. Über den Preis wird voraussichtlich eine Schätzungskommission entscheiden. Bei der Stadt Zug rechnet man damit, dass der Baustart im Jahr 2019 erfolgen wird. Ein Jahr später ist die Eröffnung des erweiterten Strandbades geplant.