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Zentralschweiz Denkmalschutz im Kanton Zug wird nicht ausgehebelt

Die Mehrheit im Zuger Kantonsparlament hält nichts von der Forderung, dass ein Haus künftig nur noch mit dem Einverständnis der Eigentümer geschützt werden darf. Die Regierung muss sich aber trotzdem weiter mit dem Thema befassen.

Der Vorstoss kam von drei Kantonsräten von FDP und SVP. Die Denkmalpflege wäre damit faktisch ausgehebelt worden, argumentierte der Regierungsrat und lehnte die Forderung dezidiert ab. Unterschutzstellungen nur mit dem Einverständnis der Eigentümer könne zu einem Verlust wertvoller baukultureller Zeugen im Kanton führen.

Die Regierung will statt dessen im Gesetz neu die Möglichkeit schaffen, Denkmäler mittels vertraglicher Vereinbarung zwischen Eigentümerschaft und Behörde zu schützen. Eine Mehrheit des Kantonsrates folgte dem Antrag der Regierung. Die Einführung eines solchen Instrumentes wird nun geprüft.

Inventarisierung läuft

Die gleichen drei Kantonsräte verlangten auch eine Neuorganisation der Denkmalpflege. Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard räumte ein, dass in der Denkmalpflege in der Vergangenheit nicht immer optimal gearbeitet worden sei. Seit September 2014 hat der Kanton Zug mit Franziska Kaiser eine neue Denkmalpflegerin. Manuela Weichelt-Picard appellierte an den Kantonsrat: «Gebt der neuen Denkmalpflegerin eine Chance».

Der Kanton Zug überarbeitet momentan sein Inventar schützenswerter Denkmäler. Neu soll die regelmässige Aktualisierung des Inventars ins Gesetz aufgenommen werden. Erst in der letzten Budgetdebatte hatte der Kantonsrat der Denkmalpflege zehn Prozent des Budgets gestrichen.

Zunahme von Beschwerden wegen Siedlungsdruck

Der Amtsleiter der Denkmalpflege des Kantons Zug, Stefan Hochuli, stellt fest, dass die Beschwerden gegen Unterschutzstellungsentscheide «zugenommen haben». Er führt dies auf den hohen Siedlungsdruck im Kanton Zug zurück.

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