Das geltende Waldgesetz ist über 50 Jahre alt. Der Regierungsrat hat den Entwurf des neuen Waldgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Rund 40 Prozent der Kantonsfläche seien bewaldet, schreibt die Staatskanzlei.
Mit dem neuen Waldgesetz wird die Obwaldner Gesetzgebung an die des Bundes angepasst. Vor allem Mountainbiking im Wald habe heute eine Bedeutung erlangt, die nicht mehr ignoriert werden könne, begründet der Regierungsrat in der diese neuen Bestimmungen.
Gemäss der Botschaft sind in Obwalden Biketrails errichtet worden, ohne dass zuvor die Waldeigentümer oder der Forstdienst kontaktiert worden waren. Solche Pisten könnten Flora und Fauna beeinträchtigen, schreibt der Regierungsrat. Weitere Probleme seien Haftungsfragen und Konflikte mit anderen Waldbenutzern.
Bewilligungen für Trails
Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Regelung soll das Velofahren und Reiten im Wald nicht verboten werden, aber auf Waldstrassen und -wege sowie spezielle Pisten beschränkt werden. Für Bike- und Reitwege soll eine Bewilligungspflicht eingeführt werden.