Der Kanton Schwyz ist bekannt für seine tiefen Steuern. Deshalb ist er attraktiv für viele Wohlhabende. Gleichzeitig kämpft der Kanton aber gegen die roten Zahlen. Das Eigenkapital ist aufgebraucht, der laufende Aufwand muss über Schulden finanziert werden. Dies trotz Sparmassnahmen und einer Steuererhöhung auf das Jahr 2015.
Als Gründe für diese Entwicklung nennt der Regierungsrat die gestiegenen Kosten und die stark gewachsenen Beiträge in den Nationalen Finanzausgleich (NFA). Jetzt müsse rasch und nachhaltig gehandelt werden, sagte der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel am Montag vor den Medien.
Der Regierungsrat will, dass der Kanton sein Steuersubstrat besser ausnutzt, aber weiterhin mit tiefen Steuern glänzen kann. Der Steuerattraktivität sei wichtig, denn ein erheblicher Teil der Steuern komme von einer kleinen Bevölkerungsgruppe mit hohen Einkommen und mit grossen Vermögen.
Zwei Varianten gehen in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat schlägt nun vor, grössere Vermögen höher zu besteuern: Ab 500'000 Franken soll der kantonale Steuersatz auf 1,2 Promille verdoppelt werden. Auch die Grundstückgewinnsteuer soll angepasst werden. Das würde laut Berechnungen jährlich rund elf Millionen Franken einbringen.
Ausserdem schlägt der Regierungsrat zwei Varianten vor, wie die Einkommenssteuer angepasst werden könnte:
Variante 1
- Der Kantonstarif würde erhöht (zusätzliche Einnahmen total von 94 Millionen Franken). Stärker zur Kasse gebeten würden Personen mit einem steuerbaren Einkommen ab 47'000 Franken (Ehepaare: 89'300 Franken).
- Der Maximalsteuersatz würde von 5,0 auf 5,8 Prozent erhöht und und ab Einkommen von 366'400 (696'400) Franken gelten.
- Zusätzlich müssten sich die Gemeinden und Bezirke zu rund einem Drittel an der NFA-Last des Kantons beteiligen. Sie müssten 67 Millionen Franken übernehmen.
- Der Staatshaushalt würde somit um 161 Millionen Franken besser dastehen.
Variante 2
- Neu sollen die Einkommen wie bereits in Obwalden und Uri einer Flat Rate Tax unterstellt werden. Der Einheitstarif, der für alle Einkommen im Kanton, den Gemeinden und Bezirken gelten soll, würde bei 5,5 Prozent angesetzt.
- Gleichzeitig würden tiefere Einkommen durch höhere Sozialabzüge entlastet. Die Abzüge sollen bei Alleinstehenden um 10'000 und bei Verheirateten um 20'000 Franken erhöhet werden.
- Die Mehreinnahmen werden bei dieser Variante total auf 170 Millionen Franken beziffert.
Einfacher und flexibler
Mehr zur Gesetzesrevision
Einziger Nachteil der Flat Rate Tax ist gemäss Regierung, dass auch mittlere Einkommen stärker belastet würden. Trotzdem sei die proportionale Einkommensbesteuerung das System der Zukunft.
Es führe zu nachhaltigeren Einnahmen, vereinfache das Steuersystem und erhöhe den Handlungsspielraum, so der Regierungsrat. Zudem werde ein Arbeitsanreiz geschaffen, da zusätzliche Einkommen nicht stärker besteuert würden.
Weil die Flat Rate Tax auch in den Bezirken und Gemeinden gilt, wird sie auch dort zu Mehreinnahmen führen wird. Diese Gemeinwesen müssten deswegen ihre Steuerfüsse senken.