Kanton und Gemeinden sollen gemeinsam einen Fonds äufnen, aus dem Sanierungsmassnahmen am Bad finanziert werden können. Vorgesehen ist ein jährlicher Beitrag von rund 460'000 Franken, der je zur Hälfte vom Kanton und den Gemeinden bezahlt wird.
«Wenig Begeisterung»
An der Landratssession vom Mittwoch war unbestritten, dass das Moosbad in Altdorf zu den wichtigsten Sporteinrichtungen des Kantons Uri gehört und dieses finanziell unterstützt werden soll. Kritisiert wurde hingegen, dass ein Spezialgesetz geschaffen wurde. «Wir sind alles andere als begeistert», sagt FDP-Sprecher Matthias Steinegger, «es wird hier eine 5-vor-12-Politik betrieben». Die FDP befürchtet mit der Lex Schwimmbad ein Präjudiz für finanzielle Beteiligungen: «Auch andere Anlagen des öffentlichen Interesses wie Theater, Seilbahnen oder Fussballplätze sind finanziell nicht auf Rosen gebettet.»
Rahmengesetz gewünscht
Der Grundtenor der Landratsdiskussion war eindeutig: Statt des Schwimmbadgesetzes hätte man lieber ein Rahmengesetz gehabt, welches auch für andere Einrichtungen anwendbar wäre. «Es wäre eine sehr gute Gelegenheit gewesen, ein Finanzierungsgesetz für Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen auszuarbeiten», sagte CVP-Landrat Oswald Ziegler.
«Gewürge»
Die SP/Grüne-Fraktion hätte es gar lieber gesehen, wenn der Kanton die gesamten Kosten übernommen hätte, wie Landrat Thomas Huwyler ausführte. Die Vorlage sei ein «Gewürge», weil sie die Gemeinden zwinge, die Finanzierung des Schwimmbads Altdorf zur Hälfte mitzutragen. Die Gesetzesvorlage sei unbefriedigend, zumal es sich dabei um ein Notprovisorium handle.
Kanton und Gemeinden machen «Fifty-Fifty»
An der Landratssession vom Mittwoch sorgte insbesondere auch der Verteilschlüssel für Diskussionen. Während die Regierung vorschlug, dass der Kanton und die Gemeinden je die Hälfte der Beiträge übernehmen sollen, plädierte eine Minderheit der landrätlichen Volkswirtschaftskommission dafür, dass der Kanton 65 Prozent und die Gemeinden 35 Prozent der Kosten übernehmen sollten. Dieser Antrag wurde von den Landräten jedoch mit 52 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Volk hat letztes Wort
Die zweite Lesung des Gesetzesentwurfs findet im Februar statt. Das Stimmvolk soll im Juni über das neue Gesetz befinden.