Der Kantonsrat stimmte mit 44 zu 27 Stimmen gegen den Vorschlag der Regierung, für reiche Ausländer eine Ausnahme zu machen und ihnen auch ohne Deutschkenntnisse eine Niederlassungsbewilligung C zu geben. Reiche Expats aus Südafrika, russische Investoren und andere reiche Ausländer aus Drittstaaten erhalten somit keine Sonderbehandlung.
Gleichzeitig mit der Sonderregelung kippte der Rat aber auch gleich den ganzen Paragraphen über den Nachweis von Deutschkenntnissen aus dem Gesetz.
Neu entscheidet das Amt für Migration im Einzelfall, wer einen Ausweis C erhält und wer nicht. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in ein paar Wochen statt.
Ausnahme ab 20 Millionen Franken
Ausschlaggebendes Kriterium, um dem Deutschkurs fernbleiben zu können, wäre Reichtum gewesen: Die Ausnahme hätte für alle gegolten, die ein Einkommen von mindestens 1 Million Franken und ein steuerbares Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken vorweisen.
20 Personen wären betroffen
Momentan leben im Kanton Zug genau 20 Personen, die von der Ausnahmeregelung profitiert hätten. Die Regierung wollte diese guten Steuerzahler nicht mit der Deutschkurs-Pflicht vergraulen. Sicherheitsdirektor Beat Villiger (CVP) versuchte vergeblich, eine Ratsmehrheit von einem Ja zu überzeugen.