Für die Wahrnehmung der Justiz als dritter Gewalt im Staat sei es wichtig, ein gut sichtbares Gebäude im Kantonshauptort zu haben. Darum seien die Richter sehr zufrieden mit dem Entscheid des Luzerner Bildungsdirektors, an der Planung eines neuen Kantonsgerichtes auf dem Areal der Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) im Luzerner Stadtzentrum festzuhalten. Dies erklärt Andreas Korner, Vizepräsident des Luzerner Verwaltungsgerichtes, im Gespräch mit dem Regionaljournal Zentralschweiz.
Keinen Einfluss genommen
Die Standortfrage ist heftig umstritten. In der Öffentlichkeit wurde spekuliert, die Richter hätten über Seilschaften im Kantonsrat Einfluss genommen auf diesen Entscheid. Dies weist Korner zurück. Er betont, ein zentraler Standort habe einen Einfluss auf Wirkung der Gerichte auf Rechtsuchende und die Öffentlichkeit.
Die klare Stellungnahme der Richter zugunsten des Standortes ZHB könnte Folgen haben, wenn eine Beschwerde gegen den Entscheid der Regierung, das ZHB-Gebäude vorderhand nicht unter Schutz zu stellen, ans Kantonsgericht weitergezogen würde. Dann wäre die richterliche Unabhängigkeit wohl nicht gegeben, so Korner. In diesem Fall müsste man klären, welche Richter unbefangen über die Beschwerde urteilen könnten.