Das Parlament fällte den Entscheid 39 zu 17 Stimmen in der zweiten Beratung des Polizeigesetzes. Der Regierungsrat und die vorberatende Kommission wollten der Polizei mehr Kompetenzen geben, als dies die eidgenössische Strafprozessordnung vorsieht.
Es gehe darum, Straftaten zu verhindern, argumentierte die Regierung. Sie plädierte deshalb dafür, die präventive Überwachung und verdeckte Fahndung auch bei Übertretungen zuzulassen.
Die Ratsmehrheit begründete die Ablehnung der ausgebauten präventiven Observation und Fahndung damit, dass die Grundrechte eines Jeden ausreichend respektiert werden müssten. Es gehe hier um Präventionsmassnahmen auf der untersten Null-Toleranz-Ebene. Die Polizei fahnde doch nicht verdeckt wegen Littering.