Die SBB plant, während einer eineinhalbjährigen Streckensperre Arbeiten für den Substanzerhalt und den Bau einer Doppelspur bei Walchwil. Ursprünglich war der Baubeginn für Ende 2016 vorgesehen.
Nachdem das Bundesamt für Verkehr (BAV) im August 2015 die Baubewilligung für das Projekt Zugersee Ost erteilt hatte, ging jedoch von privater Seite eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Ein Antrag der SBB um Entzug der aufschiebenden Wirkung wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Dies teilt die SBB am Mittwochabend mit.
Da ungewiss ist, wie lange das Hauptverfahren dauert, hat die SBB in Absprache mit dem BAV entschieden, Streckensperre und Baubeginn zu verschieben. Die vorgesehene Streckensperre zwischen Zug-Oberwil und Arth-Goldau beginnt frühestens Ende 2017. Weder die Inbetriebnahme des Gotthard- noch die des Ceneri-Basistunnels sind von der Verschiebung betroffen.