Die Urner Regierung begründet ihre Haltung damit, dass der Fahrzeitverlust durch die Verkehrsbeschränkung in der so genannten «Adler-Kurve» gering sei. Die Durchfahrt dauere rund sieben Sekunden länger. Demgegenüber sei aber der Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer sehr hoch.
Weiter hält der Regierungsrat fest, dass die Tempo-30-Zone im Einklang stehe mit dem Verkehrskonzept der Gemeinde. Der Gemeinderat engagiere sich seit längerem für die Verbesserung der Verkehrssituation im Dorf und habe auf den Gemeindestrassen bereits diverse Massnahmen umgesetzt.
Die Beschwerdeführer können ihre Beschwerde an das Obergericht des Kantons Uri weiterziehen. Auf der kurvigen Klausenstrasse durch das Dorf Bürglen kommt es wegen geringen Sichtweiten immer wieder zu Streifkollisionen. Im September 2015 war deshalb auf einem 400 Meter langen Abschnitt anstelle von Tempo 50 versuchsweise eine 40er-Zone signalisiert worden. Der Test wurde jedoch im Januar 2016 abgebrochen, nachdem sich die Sicherheit laut Baudirektion nur geringfügig verbessert hatte.