Der Beschuldigte, der sich nach Dubai abgesetzt hatte und dem Prozess ferngeblieben war, sei zweifelsfrei der Drahtzieher des Devisenhandelsbetruges, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Das Gericht folgte im Strafmass den Anträgen des Staatsanwaltes. Es sprach den Beschuldigten des Betrugs, der Geldwäscherei und der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsführung, Urkundenfälschung und Steuerbetrugs schuldig. Vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung wurde der 42-Jährige freigesprochen.
Unterschiedliche Urteile
Neben dem mutmasslichen Drahtzieher mussten sich auch ein 44-jähriger Vermögensverwalter und eine 40-jährige kaufmännische Angestellte vor dem Gericht verantworten. Ihre Rolle stufte das Gericht als bedeutend geringer ein.
Der Vermögensverwalter wurde wegen Gehilfenschaft zum Devisenschwindel zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Auch dieses Strafmass entspricht dem des Staatsanwaltes.
Bei der beschuldigten Frau konnte nach Ansicht des Gerichtes kein vorsätzliches Handeln mit genügender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Sie wurde deshalb vom Hauptvorwurf des Betruges freigesprochen und nur für ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Steuerbetrug zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte für sie 18 Monate bedingt gefordert.
Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten Freisprüche verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.