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Porträt einer Polizistin und eines Polizisten in blauer Uniform.
Legende: Der Stein des Anstosses: Eine Polizistin und ein Polizist der Zuger Polizei posieren gegen die Sparpläne der Regierung. screenshot sparpaket-nein.ch

Zentralschweiz Dürfen Zuger Kantonsangestellte in Uniform politisieren?

Im Kanton Zug wird am 27. November über ein Sparpaket abgestimmt. Gegen dieses positionieren sich auf Plakaten des Komitees «Allianz für ein lebenswertes Zug» auch Angestellte des Kantons. Das Gegner-Komitee «Zugkunft» fordert von der Regierung nun rechtliche Schritte.

Am 27. November stimmen Zugerinnen und Zuger für oder gegen ein so genanntes Entlastungspaket im Umfang von rund 40 Millionen Franken. Die Sparmassnahmen betreffen auch Angestellte des Kantons. Diverse Berufsverbände, darunter auch der Verband Zuger Polizei und der Staatspersonalverband des Kantons Zug engagieren sich im Wahlkampf.

Auf Plakaten der Werbekampagne der «Allianz für ein lebenswertes Zug» positionieren sich Polizistinnen und Polizisten, Lehrer und Schülerinnen, sowie Pflegefachleute klar gegen die Sparpläne.

Die Regierung muss sich überlegen, ob sie eine Weisung erlassen will, was das Posieren in Uniform betrifft.
Autor: Heinz Tännler Landammann Kanton Zug

Dass Kantonsangestellte öffentlich und in Berufskleidung gegen die Sparpläne posieren, kommt beim Befürworter-Komitee «Zugkunft» schlecht an. Es fordert vom Kanton rechtliche Schritte gegen die Beamten, die sich in Uniform ablichten liessen. Nach der Meinung des Komitees dürften Polizeibeamte nicht als Werbeträger agieren.

Spar-Gegner wehren sich

«Doch dürfen sie», sagt hingegen der Landammann des Kantons Zug, Heinz Tännler. Allerdings sei es aber tatsächlich diskutabel, ob dies in Uniform geschehen dürfe. Die Regierung werde sich überlegen müssen, ob sie eine Weisung erlassen will für solche Fälle. Für rechtliche Schritte habe die Regierung in diesem Fall aber keine Handhabung, wie es das Komitee «Zugkunft» fordert.

Die «Allianz für ein lebenswertes Zug» will trotz Kritik nicht von ihrer Kampagne abweichen: «Es gilt die Meinungsäusserungsfreiheit. Auch für Kantonsangestellte», sagt Barbara Ruth, die Präsidentin der Allianz auf Anfrage von Radio SRF.

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