«Nur gut 40 Hütten- oder Ferienhausbesitzer haben nachträglich eine Baubewilligung eingereicht», bilanziert der Krienser Gemeindeamman Matthias Senn nach Ablauf der Frist. Weitere 30 Besitzer hätten sich gemeldet, weil sie die illegalen Bauten rückgängig gemacht hätten oder weil sie Fristverlängerungen beantragten. «Von rund 80 der insgesamt 150 betroffenen Grundeigentümern haben wir aber gar nichts gehört», sagt Senn.
Zwangs-Baugesuche
Die Besitzer von illegalen Hütten oder Häusern erhalten nun nochmals eine letzte Chance. Andernfalls sieht das Planungs- und Baugesetz vor, dass die Gemeinde das Baugesuch erarbeiten lässt und den Grundeigentümern dafür Rechnung stellt.
Gesuche werden geprüft
Über die nachträglichen Baugesuche entscheiden die kantonalen Behörden. Je nach Art der illegalen Umbauten sind von Bewilligungen, über Rückbau der Umbauten bis zu Abbruch des ganzen Gebäudes alle Varianten denkbar, hält der Gemeinderat Kriens fest.