Neben den unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten kassierte der mehrfach vorbestrafte Verkehrssünder weitere 18 Monate auf Bewährung. Hinzu kommt eine Geldstrafe von total 900 Franken. Das am Mittwoch veröffentlichte Urteil des Luzerner Kriminalgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann stand vor Gericht, weil er bei einer Raserfahrt im Januar 2013 reihenweise Verkehrsregeln gebrochen hatte. Neben dem viel zu hohen Tempo fuhr er laut Gericht trotz verweigertem Führerausweis, hatte keine Versicherung, missbrauchte Kontrollschilder und missachtete Polizeikontrollen.
Laut Angaben der Luzerner Staatsanwaltschaft bretterte er nachts mit Tempi von bis zu 180 Km/h über die Autobahn A2 zwischen Basel und Sursee.
Er flüchtete er vor einer Polizeikontrolle und fuhr einem Polizisten über den Fuss. Mehreren Polizeipatrouillen gelang es nicht, den Beschuldigten auf der Flucht anzuhalten. Er schaltete bei seiner Flucht auf der Autobahn während der Fahrt die Lichter aus.
Ohne Ausweis zum Gericht gefahren
Der Verkehrssünder fuhr im Juli zum Gerichtstermin in Luzern mit dem Auto vor, obschon er keinen Ausweis besitzt. Zudem waren am Wagen Nummernschilder angebracht, die im Mai in Zürich geklaut worden waren. Der Autorowdy wurde gleich nach der Verhandlung in der Nähe des Gerichts auf einem Parkplatz vorübergehend festgenommen. Das Auto wurde sichergestellt.