Einer der Faktoren, die bei der Berechnung des ZFA eine Rolle spielen, sind die Bevölkerungszahlen der elf Einwohnergemeinden. Ab dem kommenden Jahr wird die Berechnungsgrundlage aber geändert: Bisher bezog sie sich auf die zivilrechtliche Wohnbevölkerung. Neu wird es die ständige Wohnbevölkerung sein. Diese umfasst zusätzlich auch Personen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.
Keine weiteren Auswirkungen
Vor dem Statistikwechsel liess der Kanton die beiden Datenbestände miteinander vergleichen und so kamen die Differenzen ans Licht. Bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen zeigte sich, dass die Stadt Zug zu viel bezahlt hat.
Auf weitere Verteilschlüssel hat die Statistik-Differenz keine namhaften Effekte - zum Beispiel bei der Verteilung von Asylsuchenden auf die Gemeinden. Und die Zuteilung der Sitze bei den Kantonsratswahlen letzten Herbst stützte sich bereits auf die korrekten Zahlen.