Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung, die seit 2010 in Kraft ist, zieht auch eine Revision des Planungs- und Baugesetzes nach sich.
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von baurechtlichen Regelungen. Zur Ermittlung der Gebäudehöhe würden die Kantone heute nicht weniger als sieben verschiedene Definitionen anwenden, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft an das Parlament. Dies bringe vor allem für überregionale Unternehmen Nachteile.
Ausnützungsziffer wird durch «Fussabdruck» ersetzt
Neu wird in Luzern für die Begrenzung der Höhe nur noch die Gesamthöhe eines Gebäudes relevant sein. Daraus leitet sich der Grenzabstand zu Nachbargrundstücken ab.
Die Ausnützungsziffer werde durch eine Überbauungsziffer ersetzt. Dies sei der Fussabdruck, den ein Gebäude auf einem Grundstück hinterlassen dürfe. Das revidierte Planungs- und Baugesetz soll Anfang 2014 in Kraft treten.