Der Kantonsrat hatte erst im vergangenen Dezember 2014 ein neues Campinggesetz beschlossen. Dieses lässt neu einmaliges Übernachten in Zelten oder Wohnwagen auch ausserhalb von Campingplätzen ohne Bewilligung zu.
Im Frühling wurden zwei Volksmotionen eingereicht. Drei Campingplatzbetreiber verlangten die Aufhebung der Möglichkeit. Sie fürchteten weniger Gäste auf ihren Plätzen und kritisieren eine Ungleichbehandlung durch das neue Gesetz.
Eine weitere Volksmotion der IG Übernachten im Freien forderte eine Möglichkeit für zweimaliges Übernachten ohne Bewilligung. Der Kantonsrat sprach sich für die Beibehaltung der geltenden Regeln aus. Er lehnte beide Motionen mit 42 gegen 1 Stimme und 6 Enthaltungen ab.